§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Rechtsgeschäfte der Gottesberg GmbH mit Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „KUNDE“ bzw. „Käufer“) im Bereich des Warenvertriebs von Edelmetallen (nachfolgend „Ware“).

(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die mit Gottesberg ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB).

(3) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die mit Gottesberg bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Geschäftsbeziehung treten (vgl. § 14 BGB).

(4) Im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern gelten diese Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

(5) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der KUNDEN erkennt Gottesberg nicht an, es sei denn, Gottesberg hat diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen von Gottesberg gelten auch dann, wenn Gottesberg in Kenntnis entgegenstehender oder zu den von Gottesberg verwandten Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des KUNDEN die Lieferung an die KUNDEN ggf. vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher

Es besteht kein Widerrufsrecht. Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB besteht für Verbraucher kein Widerrufsrecht, da der Vertrag zwischen dem Verbraucher und Gottesberg die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (Gottesberg) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote von Gottesberg im Internet oder einem sonstigen Medium stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN dar, bei Gottesberg Waren zu bestellen.

(2) Bei der Abgabe einer Kauforder zu einer von Gottesberg angebotenen Ware per Telefax, Brief oder E-Mail gibt der KUNDE mit Zugang des Auftrages bei Gottesberg ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(3) Bei der Bestellung mittels Eingabe auf der Internetplattform von Gottesberg (online-Shop) gibt der KUNDE gemäß den nachfolgend genannten Einzelschritten ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab:

(a) Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ kann der KUNDE die jeweilige Ware in den virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt noch kein Vertragsangebot dar. Vor Abgabe einer Kauforder wird der Inhalt der Bestellung einschließlich der Kundendaten auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der KUNDE kann dort sämtliche Bestelldaten über die vorgesehenen Änderungsfelder korrigieren. Mit dem Anklicken des darunterliegenden Bestätigungsbuttons gibt der KUNDE ein verbindliches Angebot gegenüber Gottesberg zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(b) Nach der Bestellung erhält der KUNDE von Gottesberg eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Gottesberg bestätigt (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.

(c) Der KUNDE kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung während der Geschäftszeiten bei Gottesberg vor Ort einsehen oder in diesem Onlineshop herunterladen bzw. ausdrucken. Den Inhalt seiner Bestellung kann der KUNDE unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung ausdrucken. Der Vertragstext wird von Gottesberg nach Vertragsschluss gespeichert. Für einen registrierten Kunden, das heißt einen Kunden, der einen Benutzernamen und ein Passwort besitzt, besteht die Möglichkeit den Vertragstext über die Funktion „Mein Gottesberg“ auch nach Vertragsschluss online einzusehen. Ferner wird Gottesberg dem KUNDEN den Vertragsinhalt einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Abgabe seiner Bestellung spätestens mit Lieferung in Textform ein weiteres Mal zur Verfügung stellen.

(4) Gottesberg ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot des KUNDEN innerhalb von 5 Handelstagen nach dessen Zugang durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung anzu- nehmen. Als „Handelstag“ gilt jeder Kalendertag, der nicht Sonnabend, Sonntag oder zumindest in Hessen gesetzlich anerkannter Feiertag ist, d.h. an welchem eine Preisstellung in Edel- metallen erfolgt, und ein KUNDE und Gottesberg folglich ein Geschäft über Edelmetall(e) verbindlich abschließen können. Die Auftragsbestätigung kann per Brief, Telefax, E-Mail oder durch Übersendung der Ware erfolgen. Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Auftragsbestätigung oder Warenlieferung bei dem KUNDEN eingeht, gilt das Angebot als durch Gottesberg abgelehnt.

(5) Sofern zwischen dem KUNDEN und Gottesberg keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, ist Lieferung gegen VORKASSE vereinbart.

(6) Soweit zwischen dem KUNDEN und Gottesberg keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, sind die Waren der Gattung nach bestimmt geschuldet. Gottesberg ist hierbei lediglich verpflichtet, aus dem eigenen Warenvorrat zu leisten („Vorratsschuld“). Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder -garantie liegt nicht allein in der Verpflichtung von Gottesberg zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache. Ein Beschaffungsrisiko übernimmt Gottesberg vielmehr nur Kraft gesonderter schriftlicher Vereinbarung unter Verwendung der Formulierung „übernimmt Gottesberg das Beschaffungsrisiko …“.

(7) Bilddarstellungen im Online-Shop stellen eine Ware nur in beispielhafter Form dar. Der tatsächliche Lieferanspruch des KUNDEN besteht nur für eine artgleiche oder gleichwertige Ware.

(8) Der KUNDE versichert, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung im Online- Shop oder bei Bestellung per Brief, E-Mail oder Telefax getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind Gottesberg unverzüglich mitzuteilen.

(9) Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz der Gottesberg.

§ 4 Preise, Versandkosten, Handelszeiten

(1) Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Eingangs des Angebots bei Gottesberg gültigen Preise für Verkaufsgeschäfte in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit das Angebot über die Internetplattform (online-Shop) erteilt wurde und keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

(2) Es gelten die üblichen Handelszeiten, welche unter der Homepage von Gottesberg eingesehen werden können. Für Angebote, die zu diesen Handelszeiten über die Internetplatt- form abgegeben werden, gelten die jeweiligen Preislisten von Gottesberg. Soweit Angebote außerhalb der Handelszeiten abgegeben werden, gilt der zu Beginn des darauffolgenden Handelstages aktuelle Preis.

(3) Angebote, die per Brief, Telefax oder E-Mail eingehen, werden während der Öffnungszeiten von Gottesberg bearbeitet. Für diese sind die Preise zum Zeitpunkt des Angebotseingangs bei Gottesberg während dieser Öffnungszeiten relevant.

Ein Anspruch auf unverzügliche Orderannahme und -bestätigung außerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten besteht gegenüber Gottesberg nicht. Nicht sofort bearbeitete Aufträge werden mit dem zu Beginn der nächsten Schalteröffnungszeit relevanten Preis abgerechnet.

(4) Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten des KUNDEN. Versand-/Logistikoptionen und die damit verbundenen Kosten sind auf der dieser Homepage von Gottesberg veröffentlicht. Die Logistikkosten werden dem KUNDEN vor Abschicken des Online-Auftrages angezeigt.

(5) Sofern der Kunde bei der Bestellung angibt, die georderte Ware selbst am Sitz von Gottesberg abzuholen, erfolgt die Bereitstellung der vom Kunden gekauften Edelmetalle bis zu 10 Werktage nach Benachrichtigung des Kunden über die erfolgte Bereitstellung der Ware kostenfrei. Wird die Ware vom Kunden nicht fristgerecht abgeholt, behält sich Gottesberg vor, für jeden über die eingeräumte Abholfrist hinausgehenden Werktag dem Kunden ein Entgelt von 10,00 EUR pro Tag in Rechnung zu stellen. Dieses Entgelt ist bei Abholung in bar vom Kunden zu entrichten.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, sich bei persönlicher Abholung der Ware durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu legitimieren. Andernfalls ist Gottesberg berechtigt, die Aushändigung der Ware zu verweigern.

§ 5 Einhaltung von Bestimmungen gemäß dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)“

Gottesberg kommt seinen Verpflichtungen nach, die sich aus den Bestimmungen des „Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)“ ergeben. Gottesberg behält sich unabhängig hiervon darüber hinaus vor, im Einzelfall eine Identitätsprüfung und -aufzeichnung vorzunehmen.

§ 6 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Verzug, Gegenansprüche

(1) Die Bezahlung der Ware erfolgt gegen VORKASSE durch den KUNDEN. Der Rechnungs- betrag ist sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung oder mit Zugang der Rechnung bei dem KUNDEN ohne Abzug fällig und zahlbar. Zahlt der KUNDE innerhalb von 14 Tagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug. Für das Mahnverfahren entstehende Kosten hat der Kunde zu tragen.

(2) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen (Effektivzinsmethode). Der Verzugszins- satz beträgt für Verbraucher für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und für Unter- nehmer für das Jahr 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(3) Im Falle nicht fristgerecht bezahlter Ware ist Gottesberg dem KUNDEN gegenüber ferner berechtigt, für die Dauer des Zahlungsverzuges eine angemessene Aufwandsentschädigung zu erheben.

(4) Die Geltendmachung weiterer Schäden behält sich Gottesberg ausdrücklich vor.

(5) Bei Zahlungsverzug oder sonst offenbar werdender Kreditunwürdigkeit werden alle weiteren Forderungen von Gottesberg gegen den KUNDEN sofort fällig.

(6) Aufrechnungsrechte stehen dem KUNDEN nur mit von Gottesberg unbestrittenen oder gegenüber Gottesberg rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der KUNDE nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzug

(1) Sofern der KUNDE eine Zustellung/den Versand der Ware durch Logistikpartner wählt, erfolgt die Lieferung an die vom KUNDEN angegebene Lieferadresse möglichst innerhalb von 30 Werktagen nach Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden. Dabei muss es sich ausschließlich um eine Haus- bzw. Firmenadresse handeln, bei denen eine direkte Übergabe der Ware an eine Person möglich ist. Die Beschickung von Postfächern oder die Hinterlegung bei Packstationen ist ausgeschlossen. Hat der KUNDE nach Bestellung und Bezahlung der Ware Änderungen verlangt, so beginnt eine neue angemessene Lieferfrist mit der Bestätigung der Änderung durch Gottesberg. Bei Bestellungen über den Rechnungsbetrag von 25.000 € hat Gottesberg das Recht aus logistischen Gründen den Versand auf 2 oder mehrere Pakete zu splitten.

(2) Gottesberg informiert den KUNDEN über die Übergabe seiner Ware an den Logistikpartner. Diese Information erfolgt nach Eingang des Kaufpreises bei Gottesberg. Der KUNDE ist verpflichtet, am Tag der mit Gottesberg oder dem Logistikpartner vereinbarten Anlieferung ganztägig oder im Rahmen des vereinbarten Zeitfensters unter der Lieferadresse anwesend zu sein. Ein exakter Lieferzeitpunkt wird aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vereinbart.

(3) Aufträge, die zu verschiedenen Zeitpunkten eingegangen und angenommen wurden, werden jeweils als Einzelfälle bearbeitet und können nicht zusammengefasst werden. Die Auslieferung der Waren erfolgt separat je Auftrag. Etwaige Logistikkosten fallen je Auftrag an.

(4) Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern ist Gottesberg im zumutbaren Umfang zur Teillieferung berechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern ist Gottesberg zur Teillieferung berechtigt.

(5) Die Lieferverpflichtung (Übergabe, Eigentumsverschaffung) von Gottesberg gegenüber dem KUNDEN steht unter dem Vorbehalt, dass Gottesberg selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird (Selbstbelieferungsvorbehalt). Eine Pflicht von Gottesberg zur Beschaffung der Ware besteht nicht. Im Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware kann Gottesberg vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird Gottesberg den KUNDEN unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Zahlungen unverzüglich erstatten oder gleichwertige Ware zur Ersatzlieferung anbieten. Tritt in Bezug auf die Lieferverpflichtung eine Leistungsstörung ein (Nichtleistung, Spätleistung, Schlechtleistung, Verletzung Nebenleistungs- und Sorgfaltspflichten etc.) und beruht diese auf höherer Gewalt bzw. auf sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren (und/oder bei Vertragsabschluss unverschuldet unbekannte) Ereignissen, ist Gottesberg von den vertrag- lichen Leistungspflichten befreit, es verlängert sich die vereinbarte Leistungszeit um die Dauer der Störung. Darüber hinaus ist Gottesberg berechtigt, vom Vertrag (auch teilweise) zurückzutreten.

(6) Kommt der KUNDE in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs- pflichten, so ist Gottesberg berechtigt, Ersatz des insoweit entstehenden Schadens ein- schließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte behält sich Gottesberg vor.

(7) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (6) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den KUNDEN über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(8) Gottesberg haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von Gottesberg zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Gottesberg ist Gottesberg zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von Gottesberg zu vertretenden grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von Gottesberg auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(9) Gottesberg haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von Gottesberg zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorherseh- baren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(10) Die Auslieferung der Ware erfolgt grundsätzlich nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Bei Geschäftsabschlüssen mit Verbrauchern und Unternehmern im Ausland erfolgt eine Lieferung ins Ausland unter ausschließlicher Geltung der AGB der Gottesberg.

§ 8 Gefahrenübergang

(1) Ist der KUNDE Verbraucher, gilt folgendes: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Ware geht im Fall der Versendung erst mit Übergabe an den KUNDEN oder seinen Beauftragten über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der KUNDE im Annahmeverzug befindet. Hat dagegen der KUNDE den Spediteur, Frachtführer oder Sonstige mit der Ausführung der Versendung zu sich beauftragt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den KUNDEN über, sobald Gottesberg die Ware dem Spediteur etc. übergeben hat.

(2) Ist der KUNDE Unternehmer, gilt folgendes: Sofern zwischen Gottesberg und dem KUNDEN keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, ist Lieferung „ab Lager“ (Gottesberg) vereinbart. Die Transportversicherung ist in den regulären Logistikkosten grundsätzlich eingeschlossen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von Gottesberg.

(2) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der KUNDE Gottesberg unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Der KUNDE haftet für alle Kosten, die Gottesberg für die Aufhebung solcher Zugriffe anfallen, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchs- klage, soweit die Erstattung der Kosten nicht von dem betreffenden Dritten zu erlangen sind.

(3) Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den KUNDEN wird stets für Gottesberg vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, Gottesberg nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Gottesberg das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

(4) Wird die Ware, mit anderen, Gottesberg nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Gottesberg das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des KUNDEN als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der KUNDE Gottesberg anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der KUNDE verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Gottesberg.

§ 10 Haftungsausschluss

Gottesberg haftet nicht für

(i) Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen bzw. Leistungsstörungen gleich welcher Art (d.h. Nichtleistung, Spätleistung, Schlechtleistung, Verletzung von Nebenleistungs- und Sorgfaltspflichten etc.) beim Verkauf/Lieferung und sowie

(ii) wirtschaftliche und/oder rechtliche Nachteile und/oder Schäden, soweit diese durch höhere Gewalt oder durch sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare (und/oder bei Vertragsabschluss unverschuldet unbekannte) Ereignisse verursacht worden sind, die Gottesberg nicht zu vertreten hat (bspw. aber nicht abschließend: Mobilmachung, Krieg, Invasion, Bürgerkrieg, Revolution, Aufruhr, Terrorismus, Hacker-/Cyber-Angriffe, Naturgewalt, Epidemien, Pandemien und sonstige Krankheiten oder Keime, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Feuerschäden, Betriebsstörungen, Energiebeschaffung, Atomunfall, Ausfall oder Einschränkungen von IT- oder Telekommunikationseinrichtungen oder -

netzen, hoheitliche Eingriffe, behördliche Maßnahmen im In- oder Ausland, Beschlagnahme, Konfiskation, Blockade, Embargo, Sabotage, Geiselnahmen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen, Materialknappheit, Verkehrsstörungen etc.).

§ 11 Mängelrechte, Schadensersatzhaftung gegenüber Verbrauchern

(1) Soweit zwischen Gottesberg und dem Verbraucher keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder nachstehend keine abweichende Regelung enthalten ist, finden für Verbraucher die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln Anwendung.

(2) Der Verkäufer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.

(3) Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Ein- haltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haftet der Verkäufer auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens. Ansprü- che auf entgangenen Gewinn, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittel- bare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer zugesag- tes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade den Käufer gegen solche Zwecke zu schützen.

(4) Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und - ausschlüsse gelten auch zugunsten Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und Organe des Verkäufers.

§ 12 Mängelrechte, Schadensersatzhaftung gegenüber Unternehmern

(1) Gottesberg ist verpflichtet, dem Unternehmer die bestellte Ware bei Übergabe mangelfrei zu übergeben.

(2) Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten frist- und ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(3) Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist der Unternehmer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung ist Gottesberg verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Unternehmer kein Rücktrittsrecht zu.

(5) Gottesberg haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Unternehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Gottesberg beruhen. Soweit Gottesberg keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Gottesberg haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Gottesberg schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Unternehmer vertraut hat und auch vertrauen durfte. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang.

(9) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach § 478 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Lieferung der mangelhaften Sache.

(10) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Abs. (1) bis (9) vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung nach Abs. (10) S. 1 gilt auch, soweit der Unternehmer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(11) Soweit eine Schadensersatzhaftung der Gottesberg ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und Organe von Gottesberg.

§ 13 Schadenspauschalierung

Im Fall der Nichtabnahme des Kaufgegenstandes durch den KUNDEN ist Gottesberg berechtigt, von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch zu machen. Verlangt Gottesberg Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Nettokaufpreises. Dem KUNDEN wird ausdrücklich

der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von Gottesberg angegebene Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich Gottesberg vor.

Sofern der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Vorleistung gegangen ist, ist Gottesberg berechtigt, die Schadenspauschale von der geleisteten Vorauszahlung in Abzug zu bringen und verpflichtet, den verbleibenden Restbetrag an den KUNDEN zurückzuerstatten.

III. Sonstige allgemein gültige Regelungen

§ 1 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Die ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung erfordert, dass der KUNDE Gottesberg alle hierfür erforderlichen Informationen unverzüglich mitteilt. Das betrifft insbesondere die Änderungen seiner persönlichen Daten (Name, Anschrift etc.) sowie Änderungen hinsichtlich einer erteilten Vertretungsmacht (Vollmacht).

(2) Aufträge müssen ihren Inhalt umfassend und zweifelsfrei erkennen lassen (Auftragsklarheit). Hiervon abweichende Auftragseingänge können zu Verzögerungen zu Lasten des KUNDEN oder - soweit eine umgehende Klärung nicht möglich ist - zu einer teilweisen

oder vollständigen Zurückweisung führen. Der KUNDE hat auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zu achten. Er verpflichtet sich insbesondere Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen als solche deutlich zu kennzeichnen.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch. Gottesberg ist grundsätzlich berechtigt, erforderliche fremdsprachige Urkunden und Dokumente zurückzuweisen und Handlungen solange zu verweigern, bis eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt wird. Gleiches gilt für Erklärungen, die bestimmten Formerfordernissen unterliegen.

(4) Dem KUNDEN obliegt es ferner, von Gottesberg ausgehändigte Dokumente und Waren unverzüglich auf Fehler und Vollständigkeit hin zu überprüfen.

(5) Der KUNDE hat sich vor dem Hintergrund der II § 5 und III § 4 dieser Geschäftsbedingungen zudem auf Verlangen von Gottesberg durch Vorlage seines gültigen, amtlichen Identifizierungsdokuments mit Lichtbild (Pass, Personalausweises etc.) zu legitimieren.

§ 2 Anwendbares Recht

Für die Verkaufs- und Ankaufbedingungen von Gottesberg und die Geschäftsbeziehung zwischen Gottesberg und dem KUNDEN bzw. Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Hat der Kunde aus dem Ausland bei Gottesberg bestellt gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, es sei denn, dass dies zwingendem Recht des Landes, von dem der Kunde die Bestellung aufgibt, widerspricht.

§ 3 Gerichtsstand, Erfüllungsort

Sofern der KUNDE bzw. Verkäufer Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Gottesberg Gerichtsstand. Gottesberg ist jedoch berechtigt, den KUNDEN bzw. Verkäufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes

ergibt, ist der jeweilige Geschäftssitz der unter I. genannten Gesellschaften Erfüllungsort.

§ 4 Schlussbestimmungen

Ein auf Grundlage dieser Bedingungen zu Stande gekommener Vertrag sowie die vorliegend einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Änderungen und/oder Anpassungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden rechtzeitig vor dem beabsichtigten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Der KUNDE kann den Änderungen und/oder Anpassungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des KUNDEN gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat (bei Verbrauchern: Textform i.S.v. § 126b BGB genügt). Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Gottesberg in ihrem Angebot besonders hinweisen.

IV. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bedingungen nichtig, oder ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt, diese bleiben in vollem Umfange wirksam. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bedingung ist eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen, unwirk- samen oder undurchführbaren Bedingung am nächsten kommt, aber noch rechtlich zulässig ist. Dasselbe gilt ebenso, soweit Regelungslücken nachträglich erkannt werden. An ihre Stelle soll eine Regelung treten, die bei sachgerechter Abwägung der Interessen gewählt worden wäre, wenn das Fehlen der Regelung bewusst gewesen wäre.

V. Datenschutz

Gottesberg unterliegt datenschutzrechtlichen Vorgaben/Bestimmungen und verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Rahmen derselben. In jedem Fall gelten die gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Auskunfts- bzw. Meldepflichten. Weitere Informationen zum Umgang mit/Verarbeitung von personenbezogenen Daten und welche Einflussmöglichkeiten bzw. Rechte der Kunde hierbei hat, finden sich in der gesonderten DATENSCHUTZERKLÄRUNG und den DATENSCHUTZHINWEISEN/ INFORMATIONSPFLICHTEN der Gottesberg. Diese (und deren etwaige Aktualisierungen) können über die Website der Gottesberg jederzeit eingesehen/abgerufen und ausgedruckt werden.

VI. Alternative Streitbeilegung

(„OS-Plattform“ nach ODR-VO / Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur außergerichtlichen OnlineStreitbeilegung bereit (sog. „OS-Plattform“). Gottesberg ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und wird daran auch nicht teilnehmen.